Laut DSGVO müssen bei einer Weitergabe von personenbezogenen Daten besondere Vorkehrungen gegen Mißbrauch getroffen werden.
Werden Daten weitergegeben (z.B. für Lohnverrechnung, Buchhaltung usw...) muß mit diesen "Auftragsverarbeitern" ein Vertrag abgeschlossen werden, indem
geregelt ist, welche Daten wie unter welchen Sicherheitsvorkehrungen verarbeitet werden.
Musterverträge dazu finden Sie z.B. bei der WKO oder wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater!
Bei allen Ausgabemöglichkeiten weisen wir auf die DSGVO hin z.B. Übergabe Finanzbuchhaltung, Druckfenster usw...