Bei den Endsummen in den Kundenbelegen (Angebot, Auftrag, Lieferschein, Rechnung) gibt es jetzt die Möglichkeit den Einbehalt nach dem Bruttobetrag auszugeben.
Hinweis: Falls sie diesen Abzug fix in den Auswertungen (Belege, Projekte usw...) berücksichtigen möchten, dann sollte diese neue Möglichkeit verwenden werden.
Die interne Berechnung bleibt dabei auf den Nettobetrag und berücksichtigt dabei auch die Mehrwehrsteuer, im Ausdruck wird dieser aber als Bruttoabzug angezeigt.
Musterausdruck mit Einbehalt nach Bruttobetrag