Steuerreform Kassa/Barverkauf ab 1.1.2016

Mit der Steuerreform 2015 gültig ab 1.1.2016 treten umfangreiche Änderungen in der Registrierkassenpflicht in Kraft.

Daher müssen alle Barverkaufsbelege in einem Datenerfassungsprotokoll (DEP) erfaßt werden.

Hinweis: Barverkaufsbelege dürfen nicht mehr gelöscht oder geändert werden!

 

Um den neuen Verordnungen gerecht zu werden wurden folgende Änderungen durchgeführt:

 

- Datenerfassungsprotokol bei jedem Barverkaufsbeleg

- Neue Belegarten ab 1.1.2016 wurden eingeführt (Barverkauf-Storno, Trainingsbuchung)

- Neue Belegarten ab 1.1.2017 wurden eingeführt (Monatsbeleg, Jahresbeleg, Startbeleg)

- Barverkaufsbelege können nicht mehr gelöscht werden

- Barverkaufsbelege können nicht mehr geändert werden

 

Ablauf Update Version 10 mit Barverkauf

 

Grundsätzlich werden alle Einstellungen beim Update übernommen, achten Sie jedoch auf die Option "Wechselgeld automatisch berechnen"!

Je nachdem welche Option aktiviert ist, muß beim ersten Tagesabschluß in der neuen Version 10 ein Korrekturbeleg erstellt werden, da der

Bargeldbestand ab Version 10 immer automatisch ermittelt wird.

 

Option ist aktiviert: kein Korrekturbeleg notwendig, da der Übertrag bereits automatisch ermittelt wird

Option ist NICHT aktiviert: einmaliger Korrekturbeleg muß erstellt werden - siehe erster Tagesabschluß mit automatischem Bargeldbestand

 

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1.) Führen Sie das Update wie bisher durch

2.) beim erstmaligen Einstieg in den Barverkauf erscheint dieser Hinweis

 

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3.) Geben Sie den Kassennamen ein, Standardvorschlag ist "Kassa1" und bestätigen Sie mit OK.

Anschließend können Sie wie gewohnt die Barverkaufsbelege erstellen.

Hinweis: Sie können diesen Namen frei wählen z.B. Laden1, Laden 01, 1001 usw...

 

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4.) Neue Belegarten für Barverkauf ab 1.1.2016

 

Barverkauf-Storno: da Belege nicht mehr gelöscht werden dürfen, kann über diese Belegart ein Kassenbeleg storniert werden

Trainingsbuchung: damit im Datenerfassungsprotokoll eventuelle Testbuchungen nicht den Umsatzzähler erhöhen, müssen diese als Trainingsbuchung markiert werden.

                                Wir empfehlen von dieser Möglichkeit Abstand zu nehmen.

 

Neue Belegarten sind bereits zu Vorbereitung ab 1.1.2017 vorhanden - bitte derzeit nicht verwenden

Für den genauen Ablauf werden Sie rechtzeitig informiert, erst ab 1.7.2016 stehen die endgültigen Parameter fest und die Sicherheitserstellungseinheit (Chip) kann registriert werden.

Monatsbeleg: ab 1.1.2017 muß jeweils ein Monatsbeleg erstellt werden und über Finanz-Online oder spezielles Finanzamts-App registriert werden

Jahresbeleg: ab 1.1.2017 muß immer per 31.12. jeden Jahres ein Jahresbeleg erstellt werden und über Finanz-Online oder spezielles Finanzamts-App registriert werden

Startbeleg: ab 1.1.2017 muß der erste Beleg als Startbeleg erstellt werden und dient zur Überprüfung ob alle Sicherheitseinstellungen und Zertifikate richtig sind.

 

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