Jahresbeleg

 

Jeweils zum Jahresende bzw. Jahresbeginn ist ein "Jahresbeleg" zu erstellen - dieser Jahresbeleg wird automatisch zur Kontrolle dem Finanzamt gemeldet.

 

Von Fiskaltrust wird automatisch die Meldung an das Finanzamt durchgeführt!

.

Hinweis: Der "Jahresbeleg" muß nicht jeweils am letzten Tag des Jahres erstellt werden, sondern lediglich bevor im neuen Jahr ein neuer Barverkauf erfaßt wird.

                z.B. Letzter Barverkauf erfolgte am Freitag 29.12.2017 - am Montag 8.1.2018 erfolgt nächster Barverkauf

                der "Jahresbeleg" kann erstellt werden:

                a) als letzter Beleg am Freitag 29.12.2017

                b) als erster Beleg am Montag 8.1.2018

 

Hinweis: Im e-projekt erscheint ein Hinweisfenster, wenn nach einem Jahreswechsel noch kein "Jahresbeleg" erfaßt wurde

 

(1)        wählen Sie die Belegart "Jahresbeleg" aus

(2)        es dürfen keine Positionen erfaßt werden - der Beleg ist mit Summe 0 (Null) zu erfassen

(3)        beenden Sie den Beleg

 

jahresbeleg1

 

(4) beenden Sie den Beleg mit OK - anschließend wird die Signatur erstellt und der Beleg kann gedruckt werden

 

monatsbeleg2

 

Musterausdruck Jahresbeleg

 

jahresbeleg2