Monatsbeleg

 

* Der Monatsbeleg muß lediglich aufbewahrt werden, dieser Beleg dient bei einer Finanzamtskontrolle als eine Art Zwischensumme.

 z.B. Aus dem Monatsbeleg Jänner und Feber kann der Prüfer über den QR-Code den Monatsumsatz ersehen.

* Der Monatsbeleg wird nicht an FinanzOnline gemeldet

* Auch ein Erstellen eines weiteren Monatsbeleges während des Monats ergibt keinen Fehler, da ja nur eine "Zwischensumme" erstellt wird

 

Jeweils zum Monatsende bzw. Monatsbeginn ist ein "Monatsbeleg" zu erstellen.

Hinweis: Der "Monatsbeleg" muß nicht jeweils am letzten Tag des Monats erstellt werden, sondern lediglich bevor im neuen Monat ein neuer Barverkauf erfaßt wird.

                z.B. Letzter Barverkauf erfolgte am Freitag 31.3.2017 - am Montag 3.4.2017 erfolgt nächster Barverkauf

                der "Monatsbeleg" kann erstellt werden:

                a) als letzter Beleg am Freitag 31.3.2017

                b) als erster Beleg am Montag 3.4.2017

 

Hinweis: Im e-projekt erscheint ein Hinweisfenster, wenn nach einem Monatswechsel noch kein "Monatsbeleg" erfaßt wurde

 

Monatsbeleg erstellen

(1)        wählen Sie die Belegart "Monatsbeleg" aus

(2)        es dürfen keine Positionen erfaßt werden - der Beleg ist mit Summe 0 (Null) zu erfassen

(3)        beenden Sie den Beleg

monatsbeleg

 

(4) beenden Sie den Beleg mit OK - anschließend wird die Signatur erstellt und der Beleg kann gedruckt werden

 

monatsbeleg2

 

Musterausdruck Monatsbeleg

 

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